Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie als Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Daher besteht kein Widerrufsrecht für individuell angefertigte Produkte (z. B. personalisierte 3D-Drucke oder Plotter-Erzeugnisse nach Kundenvorgabe).
